Wir möchten am 1. Mai 2024* an der Leibniz Universität Hannover mit Deutschlands erster „Tax Law Clinic“ an den Start gehen und benötigen dafür ein aussagekräftiges Logo. Verewige Dich mit einem von Dir gestalteten Logo und erhalte zusätzlich 300 Euro für Deine Bemühungen!
Deadline für Deine Abgabe ist der 15. April 2024. Die Einreichung erfolgt an info@vfs-hannover.de.
Anschließend wird von uns unter allen Einsendungen das beste Logo ausgewählt. Sollte Dein Entwurf ausgewählt und von uns als Logo genutzt werden, erhältst Du für die Einräumung des uneingeschränkten Nutzungsrechts 300 Euro.
Wichtig ist, dass Du das Logo selbst erstellt hast und es keine Rechte Dritter verletzt. Dies musst du uns bitte schriftlich bestätigen.
In der Gestaltung des Logos bist du weitestgehend frei. Gerne sollten die Worte „Tax Law Clinic“ und „Hannover“ enthalten sein. Ein grafischer Bezug zu Hannover wäre wünschenswert.
Viel Freude beim Gestalten!
*(Anm.: Der 1. Mai als Starttermin ist auf Grund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren inzwischen nicht mehr realistisch. Die Tax Law Clinic startet schnellstmöglich, sobald das Steuerberatungsgesetz vom Gesetzgeber reformiert wurde.)
Was ist überhaupt die „Tax Law Clinic“?
Law Clinics gibt es schon seit Jahren überall in Deutschland, so auch an der Leibniz Universität Hannover. In ihnen helfen Jurastudentinnen und -studenten anderen Studierenden oder bedürftigen Personen unter Anleitung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unentgeltlich bei ihren Rechtsproblemen. Will sich etwa eine Studentin gegen eine happige Mieterhöhung ihres Vermieters wehren oder ein Student raus aus seinem Fitnessstudiovertrag, können sie die Law Clinic der Leibniz Universität Hannover um Hilfe bitten. Haben Studierende allerdings Fragen zum Steuerrecht, etwa ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder ob sie ihre Studienkosten steuerlich geltend machen können, darf ihnen die Law Clinic bisher nicht helfen. Denn eine unentgeltliche Steuerrechtsberatung ist nach derzeitigem Recht verboten. Eine Tax Law Clinic, also eine Law Clinic für Steuerrecht, gibt es deshalb nicht. Wir kämpfen seit Jahren gegen dieses Verbot, haben dagegen geklagt und für die Legalisierung von Tax Law Clinics getrommelt. Letztes Jahr hat uns endlich der Gesetzgeber erhört und ist nun dabei, die studentische Steuerrechtsberatung in Tax Law Clinics zu erlauben. Zum 1. Mai dieses Jahres kann es losgehen und wir werden in Hannover die Ersten sein, die nach einem „Tanz in den Mai“ mit der studentischen Steuerrechtsberatung an der Leibniz Universität beginnen. Weitere Informationen zu unseren Bemühungen um die Tax Law Clinic findest Du auf www.taxlawclinic.de
Dr. Thomas Keß / Lennart Sindermann
Die Gründungsmitglieder des Tax Law Clinic Hannover e.V. i.G. bei dessen Gründung am 11. Oktober 2021. V. l. n. r. Henning Schröder, Dr. Thomas Keß, Jens Röhrbein, Viktoriya Khuvis, Lennart Sindermann, Hubertus Plenz und Dr. Zacharias Schneider.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ vorgelegt.
Mit Beschluss vom 28. März 2023 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde des Vereins „Tax Law Clinic Hannover“ (e.V. in Gründung) als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs: II ZB 11/22).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erwägt derzeit, eine grundlegende Neuregelung der Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) anzustoßen.
§ 4 StBerG erlaubt bestimmten, ausdrücklich aufgezählten Personen und Vereinigungen eine beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Hilfeleistung ist auf solche Fragen beschränkt, die sich aus der nichtsteuerlichen Haupttätigkeit der genannten Personen und Vereinigungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ergeben. Es darf sich dabei nur um einen untergeordneten Teil der Haupttätigkeit handeln und muss untrennbar mit dieser verbunden sein. Die eigentliche Kompetenz liegt in der beruflichen Haupttätigkeit und nicht in der steuerlichen Beratung.
Der Streit über die Zulässigkeit von Deutschlands erster Tax Law Clinic ist jetzt bei dem Bundesgerichtshof angekommen. Der im Oktober 2021 gegründete Tax Law Clinic Hannover e.V. i. G. hat mit dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Volkert Vorwerk Rechtsbeschwerde gegen die verweigerte Eintragung in das Vereinsregister eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht wird sich damit mit dem Verbot einer unentgeltlichen studentischen Steuerrechtsberatung befassen müssen.
Die Gründung von Deutschlands erster Tax Law Clinic geht erneut in die Verlängerung. Nachdem der im Oktober 2021 mit dem alleinigen Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic gegründete Verein die Eintragung in das Vereinsregister beantragt hatte, wurde dies durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Grund: Der Vereinszweck laufe dem gesetzlichen Verbot der §§ 3 und 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zuwider; die Satzung sei infolgedessen nach § 134 BGB nichtig. In seiner nun gegen diese Ablehnung eingereichten Beschwerde stellt der Verein die Verfassungsmäßigkeit der angeführten Vorschriften in Frage.
Unentgeltliche Rechtsberatung von Studierenden für Studierende
auch im Steuerrecht
Am 11. Oktober 2021 wurde in Hannover der Verein „Tax Law Clinic Hannover“ gegründet. Satzungszweck des neuen Vereins ist das Betreiben der ersten Tax Law Clinic Deutschlands in Hannover.
Bei seiner gestrigen Sitzung hat der Vorstand des VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – beschlossen, im Laufe des nächsten Jahres in Hannover Deutschlands erste Tax Law Clinic zu starten.
Mit Beschluss vom 30. September 2020 (VII B 96/19) hat der VII. Senat des Bundesfinanzhofs die Nichtzulassungsbeschwerde des VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts in Sachen Tax Law Clinic zurückgewiesen. Der Senat verneinte das Feststellungsinteresse des Vereins für eine Klage mit dem Ziel, die Zulässigkeit einer Tax Law Clinic festzustellen.
Am 25. Juli 2019 hat das Niedersächsische Finanzgericht unsere Feststellungsklage in Sachen Tax Law Clinic als unzulässig abgewiesen (6 K 298/18).
Entgegen unserer Auffassung – und auch entgegen der Auffassung des beklagten Finanzamts – vertrat der zuständige Senat die Auffassung, uns fehle das Feststellungsinteresse für die Klage. Uns sei zumutbar die Tax Law Clinic zu starten, also eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und dadurch eine Untersagungsverfügung des Finanzamts zu veranlassen. Gegen diese könnten wir klagen.
Am 25. Juli fand im Niedersächsischen Finanzgericht die mündliche Verhandlung über unsere Feststellungsklage zur Zulässigkeit der von uns in Hannover geplanten ersten Tax Law Clinic Deutschlands statt.
Am 25. Juli 2019, um 11.30 Uhr, findet im Sitzungssaal 21 des Niedersächsischen Finanzgerichts (im Fachgerichtszentrum Hannover, Leonhardtstraße 15, 30157 Hannover) die mündliche Verhandlung über unsere Feststellungsklage zur Zulässigkeit der von uns geplanten Tax Law Clinic statt.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Interessierte können daher als Zuschauer dabei sein.
Der VFS Hannover – der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – möchte an der Leibniz Universität Hannover die erste Tax Law Clinic Deutschlands einrichten. Die Finanzverwaltung hält dies aber für unzulässig. Jetzt hat der Verein eine Klage beim Niedersächsischen Finanzgericht erhoben.
Der VFS Hannover – der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover – möchte an der Leibniz Universität die erste Tax Law Clinic Deutschlands einrichten. Das ist nicht unproblematisch. Am 25. Juni 2018 stellt der Verein seine Pläne zur Verwirklichung des Zieles vor.
Die erste Tax Law Clinic Deutschlands?
Hannover als Vorreiter für eine studentische Steuerrechtsberatung
am 25. Juni 2018, ab 18:00 Uhr im Raum VII / 003 des Hörsaalgebäudes der Leibniz Universität
Hannover, ContiCampus, Königsworther Platz 1
Der VFS Hannover möchte an der Leibniz Universität Hannover die erste Tax Law Clinic Deutschlands einrichten. Das ist nicht unproblematisch, denn das Vorhaben dürfte eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Allerdings halten das Niedersächsische Finanzgericht und der Bundesfinanzhof deren Begehung für zumutbar, damit man gegen eine dann ergehende behördliche Untersagung gerichtlich vorgehen kann…
Unentgeltliche Rechtsberatung – vom absoluten Verbot im RBerG a.F. …